Prälat Sauerborn, Vorsitzender der Kunstkommission im Erzbistum Köln, Erzdiözesanbaumeister Dir. Struck und Katherin Bollenbeck, Abteilungsleiterin der Hauptabteilung Seelsorgebereiche Köln-Mitte I, sowie Herr Krapp von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Köln, die am Preisgericht teilgenommen haben, machen deutlich, dass es sich um eine besondere Entscheidung handelt, die am 7. Januar gefällt wurde.
Seit viereinhalb Jahren ist die Kirchengemeinde Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus mit den Verantwortlichen im Generalvikariat des Erzbistums Köln im Gespräch, um die Kirche als Kolumbarium nutzen zu können. Da andere Kirchengemeinden ihre Überlegungen zu diesem Thema wegen der vielen offenen Fragen und wichtigen Entscheidungen bei notwendigen Grundsatzfragen zurückgestellt haben, ist die Kirchengemeinde Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus die erste Kirchengemeinde in Erzbistum Köln, in der ein Kolumbarium eingerichtet werden soll. Der Wettbewerb sollte die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes darstellen.
Neben der Finanzierung, die zu 100% durch die Pfarrgemeinde geschehen muss, ging es jetzt um die künstlerische Ausgestaltung. Das Architektenbüro Kissler + Effgen entwickelte einen interessanten Vorschlag, der nun der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Den 2. Preis erhielt das Architekturbüro Hahn Helten aus Aachen und den 3. Preis das Architekturbüro Lukas Baumewerd, Köln. Eine Anerkennung wurde dem Architekturbüro Paul Böhm, Köln und dem Architekturbüro Staab Architekten, Berlin zugesprochen.
Pressemitteilung zum Ergebnis des Architektur-Wettbewerbs [PDF]