Informationen zur Nutzung der Grabeskirche

In der Grabeskirche kann jeder beigesetzt werden, der mit einer Beisetzung in christlicher Form einverstanden ist.

Bei einem Sterbefall

Stellen Sie einen Antrag auf Beisetzung und bezahlen Sie bitte die aktuelle Nutzungsgebühr.

Sie können auch zu Lebzeiten einen Urnenplatz in der Grabeskirche erwerben. In diesem Fall bezahlen Sie die übliche Nutzungsgebühr für 20 Jahre und einen jährlich anfallenden Betrag (1/20 der aktuellen Gebühr). Die Ruhezeit von 20 Jahren bleibt so erhalten.

Die Gebühr für das Nutzungsrecht einer Ruhezeit von 20 Jahren beträgt für eine Einzelgrabstelle 3.050,- € und für eine Doppelgrabstelle 5.350,- €.

In der Gebühr sind enthalten:

  • Nutzung der Kirche für die Trauerfeier
  • Beisetzung der Urne
  • Grabplatte ohne Aufschrift
  • Nutzungsrecht des Urnenplatzes für 20 Jahre
  • Begleitung der Trauerfeier durch einen Musiker

Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Nutzung verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhezeit wird die Asche des Verstorbenen im Ewigkeitsraum der Grabeskirche aufbewahrt und eine kleine Tafel mit dem Namen erinnert in der Kirche an den Verstorbenen.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner

Sie haben Fragen rund um die Grabeskirche Sankt Bartholomäus?

Oder Sie möchten sich hier über die Möglichkeit einer Urnen-Beisetzung informieren?

Unser Grabeskirchen-Team (Ursula Sänger-Strüder und Ursula Petry [Leitung] ist gerne für Sie da.

Grabeskirchenteam

0221 - 222 059 61